Wenn man von Presserecht aus geht, sind die Nutzer der sogenannten "Leserreporter" fein raus. Der Urherber eines Bildes ist es, der sich möglichen Klagen stellen muß, also der Bürger, der mit Handy oder Digicam die "ach so sensationellen" Bilder liefert. Und der hat meißt nicht einen so guten Rechtsbeistand, wie die Zeitung die es veröffentlicht. Daran sollte man denken, bevor man wahllos Menschen fotografiert und an die Presse liefert.
Rechtlich