WAZ hat denn Herr Kiesewetter geraucht?
Einige besonders geifernde Twitter-Beiträge des Gerichtsreporters der „WAZ“-Lokalredaktion Bochum, Bernd Kiesewetter, zu einem Prozeß gegen einen des Drogenhandels verdächtigen Mann, machten mich neugierig: Was wird dabei wohl für ein Artikel rauskommen?
Im vierten Tweet löst Kiesewetter dann endlich auf, indem er auf den bei DerWesten publizierten Artikel verlinkt:
„Hasch macht lasch. Deshalb kommt man auch trotz dreier Wecker am Bett morgens nicht in die Senkrechte: http://tinyurl.com/cygmqs"
Der Artikel erfüllt die vorher in den Twitter-Beiträgen geschürten Erwartungen.
In der Überschrift heißt es: „Trotz dreier Wecker kam Junkie morgens nicht auf die Beine“. Scheint sich um ein ziemlich verkommenes Subjekt zu handeln, wenn man sich dermaßen wegballert und deutsche Urtugenden wie etwa Pünktlichkeit nicht mehr erfüllen kann – ein „Junkie“ wie er im Buche steht halt. Dem muss man gleich in der Überschrift zeigen, wo hierzulande der Hammer hängt, mag sich Kiesewetter gedacht haben. Von kleinen Fehlern – im Eifer des Gefechts –, wie in der Dachzeile („Dogenhandel angeklagt“) mal abgesehen.
Dann schildert Kiesewetter einigermaßen sachlich, dass der angeklagte 22-Jährige vor dem Landgericht Bochum zugegeben habe, illegal mit Cannabis gehandelt zu haben. Auch in seiner Wohnung gefundene Gegenstände scheinen dies zu bestätigen.
Der Gerichtsreporter erläutert ausführlich, wie sich der Mann durch eigenen Drogenkonsum zugrunde richtete.
„Der Angeklagte (U-Haft) hat zwar eine Bariton-Stimme, ist von der Statur her aber ein ganz schmächtiges Kerlchen mit zarten Gesichtszügen. Vor seiner Verhaftung am 12. Januar war er sogar noch um über acht Kilo dünner.“
Letzteres ist sprachlich nicht ganz korrekt.
Kiesewetter setzt seinen Bericht zunächst sachlich fort:
„Wegen des Konsums verlor er auch seine Lehrstelle als Kfz-Mechatroniker, obwohl er dort bereits zwei Jahre absolviert hatte. „Ich wurde gekündigt, weil ich die Schule nicht ernst genommen habe und oft zu spät gekommen bin. Die drei Wecker, die ich aufgestellt habe, habe ich nicht gehört.” Darauf Richter Peter Löffler, das Cannabis meinend: „Dann wirkt das ja wirklich sehr beruhigend.”“
Ach, das Cannabis war auch im Gerichtssaal, oder wie meinen? Gags am laufenden Band. Da meint Kiesewetter auch noch einen draufsetzen müssen:
„Das Sprichwort "Hasch macht lasch", so darf man hinzufügen, scheint sich hier zu bestätigen.“
Im Originaltext, werden nun noch weitere Fakten für den Verfall des Angeklagten aufgeführt, so etwa wie er die Lust an seinen Hobbys verlor. Schließlich schildert Kiesewetter leider wieder ungenau und fehlerhaft, wie die Justiz überhaupt auf den Angeklagten aufmerksam wurde:
„Aufgefallen war er der Polizei an jenen 12. Januar, nachdem er gegen 22 Uhr mit sehr glasigen Augen, einem Rucksack und nach Marihuana riechend über einen Platz in Dahlhausen geschlichen war. Danach erfolgte die Wohnungsdurchsuchung.“
Wiederum unpräzise beschreibt Kiesewetter die möglichen Gründe für die Drogensucht des 22-Jährigen:
„Seine Eltern waren sehr früh verstorben. Bereits mit 16 Jahren zeugte er ein Kind. Dessen Mutter wolle heute aber keinen Kontakt mehr zu ihm, sagte der Angeklagte. Jetzt muss er mit einigen Jahren Haft rechnen. Vor Nervosität zitterte er im Prozess zeitweise am ganzen Oberkörper. Urteil: 20. April.“
Eigentlich hätte es ein guter Artikel werden können, der sachlich über diesen Prozess und die Person des Angeklagten informiert; aber der Autor fühlte sich wohl dazu berufen – aus welchen Motiven auch immer –, hier mal richtig auf die Pauke zu hauen. Die via Twitter veröffentlichten Arbeitsnotizen deuteten bereits auf diesen – meines Erachtens – mißlungenen Artikel hin. (An hyperventilierende Twitter-Fetischisten: Nein, Twitter ist nicht schuld daran.)
"Trotz dreier Wecker nicht aufgewacht"