Online-Zuständigkeit des Deutschen Presserats ab 1.1.2009
Ab dem 1.1.2009 ist der Deutsche Presserat auch für journalistisch-redaktionelle Beiträge im Internet, sofern es sich dabei nicht um Rundfunk handelt, zuständig. Beschwerden können jetzt auch per E-Mal oder ein Beschwerdeformular eingereicht werden (bei Online-Beschwerden muss ein Screenshot beigelegt werden). Auf der komplett überarbeiteten Website des Presserats (jetzt unter einer info-Domain: www.presserat.info) dominieren zwar noch Abbildungen von Druckwerken, doch es wird für die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse wohl viel Arbeit im Online-Bereich zukommen. Allein, wenn man an die oftmals doch recht legere oder überhaupt nicht vorhandene Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten denkt. Interessant wird es auch sein, welche Wirksamkeit der Presserat in Zukunft entfalten kann.
Netzjournalist - 2008/12/31 15:09
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