Schlechter Karrierestart: Das "Urteil vom 12. Mai 1998"

Ob beim Bloggen oder beim herkömmlichen Publizieren im Netz taucht immer wieder die Frage nach dem (richtigen) Impressum auf. Ich nutze zumeist den Web-Impressum-Assistenten. Damit hat es sich dann auch.

Nicht totzukriegen ist in Impressen offenbar folgender "Klassiker":
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.
Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.
Warum solte man diesen Hinweis nicht unbedingt verwenden? Wikipedia weiß mehr. Eben habe ich ihn wieder gefunden. Nicht auf irgendeiner Seite, sondern bei academics.de, dem neu gestarteten Karriereportal der "Zeit" und der Zeitschrift "Forschung & Lehre" (siehe Pressemitteilung vom 13.06.2005). Nicht gerade ein optimaler Karrierestart.
Violine - 2005/06/16 14:30

disclaimer.de

Das geht doch noch, obwohl sie sich vorher hätten informieren können. Schlimmer finde ich den Unfug mit disclaimer.de. Da sollte man eigentlich schon von alleine drauf kommen, daß das Mist ist. Aber viele Homepagebetreiber kopieren das tatsächlich und bauen es sich in ihre Homepage ein.

Turin - 2005/06/18 10:05

Alles Unsinn?

Ich empfehle dazu mal folgende Site:
Warum Disclaimer dem WWW schaden

Trackback URL:
https://netzjournalist.twoday.net/stories/762832/modTrackback

alles finden

 

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