Der Presseausweis hatte doch auch bisher nur für diejenigen, die halluzinierten, einen "amtlichen Charakter". Im Grunde war er dem hier verspotteten "Blogger-Ausweis" absolut gleichzustellen. Insofern viel Lärm um nichts - ein paar Verbände barmen um ihr Ausstellungsmonopol und BILD ist - wie immer - bloß mal wieder schlecht informiert:
am ende wird nur der blogausweis überleben.
während dann die enkel von den opas und omas erzählt bekommen, dass es damals, als noch alles gut war, es auch noch sog. presseausweise gab, wird sich der enkel, die enkelin nur fragen:"presse? was'n das?"
von daher, blogausweis rulezzz...:-)))
die idee hat springer aber defintiv von mir! verdammt, ich hätte mir das patentieren lassen sollen. jetzt weiß ich auch, warum damals (blogausweis-geburt) so viele springer-ips zu besuch waren.
Aufgrund des Art. 5 Abs. 2 GG gibt es keine staatlichen oder amtlichen Presseausweise. Stattdessen werden Presseausweise von verschiedenen Berufsverbänden, Gewerkschaften und Jugendmedienorganisationen ausgestellt. Bisweilen verweisen der Deutscher Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der verdi (DJU / ver.di), der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) darauf, dass nur sie einen von der Innenministerkonferenz (IMK) "amtlich" bzw. "behördlich anerkannten" Presseausweis ausstellen dürfen. Diese Behauptung ist nicht mehr korrekt: * Im September 2004 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Vereinbarung zwischen diesen Verbänden und der Innenministerkonferenz in dieser Form nicht aufrecht erhalten werden könne und auch andere Verbände ausstellungsberechtigt sind (Aktenzeichen 1 K 1651/01). Die vom Gericht erlassenen Kriterien werden vom Deutschen Fachjournalisten-Verband erfüllt. * Der angesehene Verwaltungsrechtsexperte Prof. Dr. Dr. h. c. Franz-Joseph Peine kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die amtliche Anerkennung durch die Innenministerien und Innensenatoren auch für den DFJV-Presseausweis zu gelten hat. Der für den DFJV tätige Berliner Fachanwalt für öffentliches Recht, Prof. Dr. Curt Lutz Lässig, teilt diese Auffassung. * Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung vom 3. bis 5. Mai 2006 in Garmisch beschlossen, dass der Kreis der ausstellungsberechtigten Verbände auszuweiten ist. Die Ausstellungskriterien, die für die Verbände und deren Mitglieder vorausgesetzt werden, decken sich mit den Vorschlägen des DFJV und werden folglich von ihm und seinen Mitgliedern erfüllt. Link zum Beschluss: Hier.
blogausweis wird überleben
während dann die enkel von den opas und omas erzählt bekommen, dass es damals, als noch alles gut war, es auch noch sog. presseausweise gab, wird sich der enkel, die enkelin nur fragen:"presse? was'n das?"
von daher, blogausweis rulezzz...:-)))
die idee hat springer aber defintiv von mir! verdammt, ich hätte mir das patentieren lassen sollen. jetzt weiß ich auch, warum damals (blogausweis-geburt) so viele springer-ips zu besuch waren.
wer hatte damals schon yps?
:-))